Was passiert mit meinen digitalen Daten nach meinem Tod?

5 Minuten

Ihr Leitfaden für den digitalen Nachlass

Haben Sie sich schon überlegt, was mit Ihren digitalen Daten geschehen soll, wenn Sie einmal nicht mehr sind? In der Schweiz werden nur auf einem physischen Gerät gespeicherte digitale Daten automatisch an die erbrechtlich geltenden Erb*innen vererbt. Nicht aber virtuell gespeicherte Daten wie Fotos oder Videos in einer Cloud. Damit wichtige Daten nach Ihrem Tod nicht verloren gehen, lohnt es sich, den eigenen digitalen Nachlass frühzeitig zu regeln. Mit dem richtigen Knowhow geht das rasch und unkompliziert.

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Wie organisierst du deinen Digitalen Nachlass?

Thema

Warum braucht es einen
digitalen Nachlass?

Nahezu alle Menschen nutzen heute das Internet und hinterlassen mit jeder Aktion digitale Fussspuren. Doch was passiert nach unserem Tod mit all diesen Daten, Konten oder gar digitalen Vermögenswerten?

Meist sind es die Angehörigen, die sich nach dem Tod eines Familienmitglieds auch um das digitale Erbe kümmern. Doch oft nicht ohne Schwierigkeiten, denn ohne Zugangsdaten ist in der Regel nicht viel zu machen. Das Kündigen von Online-Verträgen kann sich so als sehr schwierig und zeitaufwändig erweisen.

Entlasten Sie Ihre Liebsten im Voraus und verfassen Sie eigenverantwortlich einen digitalen Nachlass, der über Daten, Accounts und Passwörter informiert und bestimmt, was damit geschieht. Mit einem digitalen Nachlass nehmen Sie auch Ihr eigenes Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Anspruch.

In einem digitalen Nachlass bestimmen Sie nicht nur über private Bilder, Dateien oder andere Inhalte in einer Cloud-Software, sondern auch:

  • Social Media Accounts: Posts und Storys, Aktivitäten, Fotos, Reels und Videos usw.
  • E-Mail Accounts: Postfächer, Archive, Kontaktadressen
  • Lizenzen und digitale Güter: Software, digitale Musik, E-Books usw.
  • Webseiten: Domains, Blogs, Internet-Auftritt
  • Bezahlkonten: Logins für Online-Shops, PayPal oder Kreditkarten
  • Digitale Währungen: wie Kryptowährungen oder Bitcoins

Thema

Fehlendes Schweizer Gesetz zum
digitalen Nachlass

Bis heute gibt es in der Schweiz noch keine gesetzliche Regelung zum digitalen Nachlass. Generell gilt, dass eine Erbschaft als Ganzes auf die Erb*innen übertragen wird (Art. 560 Abs. 1 ZGB(öffnet ein neues Fenster)). Digitale Daten auf einem lokalen Datenträger oder Endgerät zählen hier automatisch dazu. Das Erbe online gespeicherter Daten ist jedoch nicht eindeutig geregelt. 

Sind Ihre digitalen Daten lokal auf einem Computer, einem USB-Stick oder einer Festplatte gespeichert, werden diese im Todesfall automatisch an Ihre Erb*innen übertragen. Was mit Ihren im Internet gespeicherten Daten passiert, ist aus rechtlicher Sicht jedoch (noch) nicht eindeutig geregelt. Das Problem: Erb-, persönlichkeits- und urheberrechtliche Belange überschneiden sich hier.

Erbrechtlich gesehen gehören Ihre Daten zum regulären Erbe und werden automatisch an Ihre Erb*innen übertragen. Ein Persönlichkeitsrecht endet generell mit dem Tod und ist nicht vererblich, während ein Urheberrecht weiter vererbt werden kann.  

Bis es in der Schweiz eine eindeutige Gesetzesgrundlage zum digitalen Erbe gibt, bestimmen Sie mit einem digitalen Nachlass, was mit Ihren Daten passiert. 

Thema

So regeln Sie Ihren digitalen
Nachlass

Welche digitalen Daten besitzen Sie? An welchen Orten sind sie abgelegt und wie greifen Sie darauf zu? Verschaffen Sie sich einen Überblick und legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit den Daten geschehen soll.

Frühere Generationen brauchten sich nicht zu sorgen, dass sie nach ihrem Ableben im Internet weiterleben würden. Heute ist das anders: Mit jedem Tag nehmen die digitalen Datenmengen auf virtuellen Speichermedien oder Sozialen Netzwerken zu – gelöscht werden sie selten.

Entscheiden Sie selbst, was mit Ihren online-Daten nach ihrem Tod geschehen soll. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ohne grossen Aufwand Ihren digitalen Nachlass formulieren:

1. Übersicht verschaffen

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre eigenen Onlineaktivitäten:

  • Welche digitalen Konten haben Sie? Listen Sie alle online-Dienste auf und halten Sie diese Liste aktuell. Denken Sie auch an Ihr E-Banking, Smartphone, Computer, E-Mailkonto oder Accounts mit kostenpflichtigen Abos.
  • Sammeln Sie Ihre Zugangsdaten und speichern Sie sie in einem Passwortmanager (Identity Security von Swisscom) oder an einem anderen sicheren Ort (Safe oder ähnliches) ab.
  • Kündigen Sie Dienste, die Sie nicht länger benötigen.

2. Welche Daten sollen erhalten bleiben?

Überlegen Sie sich, welche Ihrer Daten nach Ihrem Tod im Netz weiter erhalten bleiben sollen. Notieren Sie Ihre Wünsche formgültig (handschriftlich oder in öffentlich beurkundeter Form).

3. Wer soll Ihren digitalen Nachlass verwalten?

Bestimmen Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die Ihren digitalen Nachlass verwalten sollen. Erstellen Sie pro Nachlasskontakt eine Liste mit Zugriffen und Anordnungen und formulieren Sie eine formgültige erbrechtliche Verfügung.

Hinweis: Ihr digitaler Nachlass muss nicht zwingend in Ihrem Testament stehen, sondern kann separat erfasst sein. Im Idealfall fügen Sie in Ihrem Testament aber einen entsprechenden Passus ein, damit der digitale Nachlass auch sicher berücksichtigt wird.

4. Wo können Sie Nachlasskontakte hinterlegen?

Seit kurzem bieten Apple(öffnet ein neues Fenster), Google(öffnet ein neues Fenster) und Facebook(öffnet ein neues Fenster) die Möglichkeit, Nachlasskontakte im eigenen Account zu hinterlegen. So kann Ihre Vertrauensperson nach Ihrem Tod unkompliziert auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass eine Übergabe des Accounts stattfinden muss.

Hinweis: Viele Onlinedienste geben Angehörigen aber noch keinen Zugriff und schalten das Profil nach einer bestimmten Zeit auf inaktiv oder löschen das Konto.

5. Digitaler Nachlass aktualisieren

Gibt es später Änderungen in Ihrem digitalen Nachlass? Neue Konten, Zugangsdaten, Nachlasskontakte? Denken Sie daran, den Nachlass in regelmässigen Abständen zu aktualisieren.

Thema

Was tun, wenn ein digitaler
Nachlass fehlt?

Der Tod einer geliebten Person bringt oft nicht nur Trauer, sondern auch jede Menge Verpflichtungen mit sich. Möglicherweise stellen sich Hinterbliebene die Frage: Welches digitale Erbe der verstorbenen Person gibt es zu berücksichtigen? Und was soll mit den digitalen Daten auf Social Media und Co. geschehen?

Hier finden Sie einige Tipps, wie Sie als Hinterbliebene*r mit möglichst geringem Aufwand das digitale Erbe einer verstorbenen Person regeln können:

Verschaffen Sie sich einen Überblick
Was waren die Onlineaktivitäten der verstorbenen Person und gibt es jemanden, der oder die umfassend Bescheid wissen könnte?

Zugriff zum E-Mailkonto verschaffen
Mit einem Todes- oder Erbscheins erhalten Sie in der Regel unkompliziert Zugriff.

Kostenpflichtige Abos oder Verträge
Welche laufenden Abos und Verträge gibt es und wie können Sie auf den nächstmöglichen Termin gekündigt werden?

Benutzerkonti löschen
Welche Konti für Onlineshops oder andere Dienstleistungen lauten noch auf die verstorbene Person?

Social Media Accounts löschen oder in Gedenkzustand setzen
Über welche Accounts verfügte die verstorbene Person? Wurden Sie nicht als Nachlasskontakt erfasst, sind Ihre Möglichkeiten eingeschränkt: Die unterschiedlichen Regelungen der Dienstleister gelten.

Online-Webinar – Digitaler Nachlass

Ein digitaler Nachlass sorgt dafür, dass persönliche und vertrauliche digitale Informationen auch über den Tod hinaus geschützt bleiben. Was bedeutet das? Warum ist der digitale Nachlass wichtig? Wie kann man sich darauf vorbereiten?

Online-Webinar – Digitaler Nachlass

Kursinhalte

  • Digitaler Nachlass regeln
  • Richtige Vorsorge treffen
  • Hilfestellung zum digitalen Nachlass

Kosten

Kostenlos

Informationen

Eigener Computer (PC/Mac) mit Internet-Browser und Internetzugang

Online-Webinar

Nützliche Links

Weiterführende Inhalte

Wünschen Sie sich weitergehende Informationen zum Thema Digitaler Nachlass? Hier haben wir die wichtigsten Blogbeiträge und Links zusammengetragen.

Videos

Wie organisierst du deinen Digitalen Nachlass?

Wie erfasse ich einen Nachlasskontakt auf Google?

Wie erfasse ich einen Nachlasskontakt auf iOS?

Marcel fragen

Marcel ist Trainer bei Swisscom. Er steht Ihnen bei allen Fragen rund um das Thema Digitaler Nachlass zur Verfügung. 

Portrait des Leiters Jugendmedienschutz Michael In Albon
Marcel

Trainer bei Swisscom